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Bundeskanzler Scholz verbietet das AfD-Verbot

Die Bundesregierung hat uns gerichtlich untersagt, dass Olaf Scholz ein Verbot der Partei “Alternative für Deutschland” in Karlsruhe beantragen wird. Statt ein Verbot der AfD – trotz der 2.000 Belege für verfassungsfeindliche Bestrebungen – prüfen zu lassen, will die Regierung Scholz lieber diese Webseite abschalten.

AFD-Verbot.de bleibt online. Machen Sie jetzt mit!

Die Seite muss aufgrund des Ersturteils leicht angepasst werden. Wir werden die Kunstfreiheit aber im Hauptsacheverfahren gegen die Angriffe der Bundesregierung verteidigen - im Zweifel bis vors Bundesverfassungsgericht.

Auf dieser Seite finden Sie aktuell (2041) Beweise zu (353) Personen, die rechtsextremistische Bestrebungen der Partei AfD belegen – und es werden täglich mehr.

Machen Sie jetzt mit. Falls Ihnen aus Ihrem Bekanntenkreis belastende Informationen zu verfassungsfeindlichen Bestrebungen vorliegen: Bitte melden Sie uns Ihre Informationen.

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Haben Sie Informationen, die der Bundesregierung beim Verbot der AfD helfen können?

Die Rädelsführer

Mario N.
Mario N.
Wurde wegen Mordes an Alexander W. verurteilt.
Verstoß gegen Grund- und Menschenrechte, Bedrohung der Zivilgesellschaft, Verachtung von Andersdenkenden, Schwerer Verstoß gegen das Recht auf Leben
Uwe Wappler
Uwe W.
„Und ich war ja nun Soldat und ich habe das Ritterkreuz erworben. Das Ritterkreuz kriegt man aber nicht als Soldat, das Ritterkreuz kriegt man in der AfD, und ich habe es persönlich von Herrn Meuthen verliehen bekommen in Form eines Parteiausschlussverfahrens. Das ist ein Patriot, der hier kämpft und steht.“
Angriff auf den Staat, Rechtsextremismus, Anschlag auf das friedliche Miteinander der Völker, Diffamierung demokratischer Parteien, Schwerwiegender Angriff auf die Pressefreiheit, Verachtung von Andersdenkenden, Glorifizierung der NS-Verbrechen
Baden-Württemberg Landesvorstand
Baden-Württemberg L.
„Ich frage euch: Wollt ihr die totale Asyl-Einwanderung? Wollt ihr sie, wenn nötig, totaler und radikaler, als wir sie uns heute überhaupt noch vorstellen können? … Drum BRD steh auf und Merkel brich los!“
Verstoß gegen die Menschenwürde und das Diskriminierungsverbot, Abwertung, Diffamierung, Verleumdung von Menschen, Kriminalisierung und Herabwürdigung von Bevölkerungsgruppen, Rechtlosstellung vulnerabler Gruppen, Pauschale Agitation gegen Muslime, Verstoß gegen die ungestörte Religionsausübung, Diffamierung demokratischer Parteien, Sexismus, Homophobie, Transphobie, Instrumentalisierung von Menschen, Versuch der Ausbürgerung von Menschen, Leugnung der Legitimität einer demokratisch gewählten Regierung, Schwerwiegender Angriff auf die Pressefreiheit, Verstoß gegen Grund- und Menschenrechte, Schwerer Verstoß gegen das Recht auf Leben, Rechtsextremismus, Verharmlosung des Holocaust, Glorifizierung der NS-Verbrechen, Leugnung der Legitimität der Judikative
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AfD-Mitglieder liefern Beweise für ihre eigenen Verfassungsfeindlichkeit

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Wie verboten ist die AfD?

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"Bitte nehmen Sie den Kampf um die Demokratie so ernst wie ihre eigene Freiheit!"
Statement des Bundespräsidenten Frank-Walter Steinmeier

Aktueller Finanzierungsstand

27.11.2023
Start der Aktion
02.06.2024
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02.05.2024
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