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Bundeskanzler Scholz verbietet das AfD-Verbot

Die Bundesregierung hat uns gerichtlich untersagt, dass Olaf Scholz ein Verbot der Partei “Alternative für Deutschland” in Karlsruhe beantragen wird. Statt ein Verbot der AfD – trotz der 2.000 Belege für verfassungsfeindliche Bestrebungen – prüfen zu lassen, will die Regierung Scholz lieber diese Webseite abschalten.

AFD-Verbot.de bleibt online. Machen Sie jetzt mit!

Die Seite muss aufgrund des Ersturteils leicht angepasst werden. Wir werden die Kunstfreiheit aber im Hauptsacheverfahren gegen die Angriffe der Bundesregierung verteidigen - im Zweifel bis vors Bundesverfassungsgericht.

Auf dieser Seite finden Sie aktuell (2041) Beweise zu (353) Personen, die rechtsextremistische Bestrebungen der Partei AfD belegen – und es werden täglich mehr.

Machen Sie jetzt mit. Falls Ihnen aus Ihrem Bekanntenkreis belastende Informationen zu verfassungsfeindlichen Bestrebungen vorliegen: Bitte melden Sie uns Ihre Informationen.

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Haben Sie Informationen, die der Bundesregierung beim Verbot der AfD helfen können?

Die Rädelsführer

Christian von Hoffmeister
Christian v. H.
„Gegen das Konzept der Menschenrechte muss man immer sein.“
Verstoß gegen Grund- und Menschenrechte, Bedrohung der Zivilgesellschaft, Schwerer Verstoß gegen das Recht auf Leben
Stefan Keuter
Stefan K.
Teilte ein Foto eines Stahlhelmsoldaten am Maschinengewehr, versehen mit der Aufschrift: „Das schnellste deutsche Asylverfahren, lehnt bis zu 1.400 Anträge in der Minute ab!“
Leugnung der Legitimität einer demokratisch gewählten Regierung, Diffamierung demokratischer Parteien, Verharmlosung des Holocaust, Kriminalisierung und Herabwürdigung von Bevölkerungsgruppen, Versuch der Ausbürgerung von Menschen, Pauschale Agitation gegen Muslime, Abwertung, Diffamierung, Verleumdung von Menschen, Verstoß gegen Grund- und Menschenrechte, Verstoß gegen die Menschenwürde und das Diskriminierungsverbot, Rechtlosstellung vulnerabler Gruppen, Verachtung von Andersdenkenden, Schwerer Verstoß gegen das Recht auf Leben, Rechtsextremismus, Glorifizierung der NS-Verbrechen, Bekenntnis zum Nationalsozialismus
Melvin Schwede
verstorben
Melvin S.
Wurde wegen versuchtem Totschlag verurteilt, nachdem er im Rahmen einer Demonstration gegen die AfD mit einem Pick-Up in eine Menschenmenge gefahren war.
Verstoß gegen Grund- und Menschenrechte, Bedrohung der Zivilgesellschaft, Verachtung von Andersdenkenden, Schwerer Verstoß gegen das Recht auf Leben
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AfD-Mitglieder liefern Beweise für ihre eigenen Verfassungsfeindlichkeit

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Wie verboten ist die AfD?

Sie liefern, wir werten aus.

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"Bitte nehmen Sie den Kampf um die Demokratie so ernst wie ihre eigene Freiheit!"
Statement des Bundespräsidenten Frank-Walter Steinmeier

Aktueller Finanzierungsstand

27.11.2023
Start der Aktion
02.06.2024
Ziel der Ermittlungen
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02.05.2024
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